Die Fragestellung zur Volksbefragung am 21.03.2010 ist ein menschenrechtliches und demokratiepolitisches Debakel

Keine Frage: Die Politiker/innen haben das Asylthema in Österreich gründlich verbockt. Ein Neustart und eine Versachlichung der Diskussion ist dringend geboten. „Bei der Asylfrage sind wir zur Sachlichkeit zurückgekehrt“, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (zitiert nach: www.bka.gv.at, 13.01.2010, 11:05 Uhr) und findet damit offenbar kein Gehör in der burgenländischen Landespolitik. Im Gegenteil: Anstatt zu versachlichen wird weiter Öl ins Feuer gegossen und an der obsolet gewordenen Volksbefragung am 21.03.2010 im Südburgenland festgehalten. Stellt sich die Frage, wem diese Volksbefragung jetzt noch dient? Es hat den Anschein, dass die Menschen des Südburgenlandes von der Landespolitik in Geiselhaft der bevorstehenden Landtagswahlen genommen und für den Wahlkampf missbraucht und instrumentalisiert werden.

Ob bewusst oder unbewusst wird Fremdenhass geschürt. Und das von der offiziellen Politik unter Missbrauch der direkten Demokratie und des Steuergeldes. Die Stimmung wird von Amts wegen derart aufgeheizt und ist hasserfüllt, dass es fast unmöglich erscheint, der Stimme der Vernunft noch Gehör zu verschaffen – von Menschlichkeit ganz zu schweigen.

Die Frage, die den Südburgenländer/innen am 21.03.2010 zur Entscheidung vorgelegt wird stimmt traurig, macht betroffen und ruft nach einem Aufschrei. Der Kernsatz der Frage auf dem offiziellen Stimmzettel lautet:

„Sind sie dafür, dass die Burgenländische Landesregierung…Landesinfrastruktur bereitstellt, damit in Ihrer Gemeinde eine Erstaufnahmestelle für Asylwerberinnen und Asylwerber errichtet werden kann?“

Diese Fragestellung ist in mehrfacher Hinsicht unerhört und ein menschenrechtliches und demokratiepolitisches Debakel.

  1. Sie suggeriert, dass es für jede südburgenländische Gemeinde Pläne bzw. Vorhaben für eine Erstaufnahmestelle gibt – von Bernstein bis Kalch.
    Das dem nicht so ist weiß jede/r. Hier wird mit den Ängsten der Menschen gespielt und manipuliert.
  2. Allen Ernstes wird gefragt, ob das Land Burgenland Landesinfrastruktur für Asylwerber/innen zur Verfügung stellen soll. Das muss man sich vorstellen – die Menschen werden gefragt, ob das Burgenland überhaupt Flüchtlingen helfen soll. Wenn die Mehrheit über Minderheiten und Schutzbedürftige und deren Grundrechte sowie Wohlergehen zu entscheiden hat, ist eine Grenze überschritten. Beim Thema Asyl geht es ja nicht um politisches Ermessen, sondern um internationales Recht.
    Es ist zu prüfen, ob diese Fragestellung nicht den strafrechtlichen Tatbestand der Verhetzung erfüllt.
  3. Was folgt als Nächstes?
    Werden wir einmal befragt, ob das Land Burgenland Landesinfrastruktur (also Hilfe) für Alte und Pflegebedürftige, Alkoholkranke und Obdachlose, psychisch Kranke und Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen soll? Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Es gibt viele Minderheiten und schutzbedürftige Menschen, die der Hilfe des Landes bedürfen.
    Eine Gesellschaft, die so verroht ist, in der es salonfähig geworden ist, schutzbedürftige Menschen mit so einer Fragestellung öffentlich zu diffamieren, der fehlt es an Zusammenhalt. Von dieser Entwicklung werden in absehbarer Zeit auch andere Gesellschaftsschichten betroffen sein. Die Flüchtlingspolitik ist ein Spiegel der Gesellschaft.

 

Unser Burgenland ist anders. Setzen wir gemeinsam ein Zeichen!

Es grüßt Sie herzlichst

Eduard Posch, Dekanatsratsvikar des Dekanates Pinkafeld der katholischen Kirche

Für Rückfragen: 0664/9181457

4 Kommentare zu "Eduard Posch zur Fragestellung der Volksbefragung"

  • staatsbürger

    der aufruf bei einer wahl systematisch ungültig zu wählen, untergräbt die gelebte und gottseidank noch vorhandenen deomkratischen grundrechte! wie nazionalsozialistische gruppierungen sehe ich sie auch als (anscheinend) verfassungsfeindlich – da sie ja eine wahl von bürgern bewusst und systematisch boykotieren und ad absurdum führen wollen.

  • demokrat

    sie dürften übersehen haben, dass es sich am 21.03. um keine wahl, sondern um eine (äußerst populistische) befragung handelt

  • staatsbürger

    nach dieser diktion wäre es auch richtig, gegen die ausübung seiner rechte im bezug auf zb eine nationalratswahl zu verzichten, denn welche der parteien ist denn “wirklich” wählbar? gut, dass dies niemand tut, und dies wäre auch fahrlässig.

  • Johann Wutzlhofer

    Die von Parfunktionären durch diletantische Vorgangsweisen von verschiedenen Seiten herbeigeführte Situation rund um die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums, führte schließlich zum Einsatz des Instrumentes “direkter Demokratie” in Form einer Volksbefragung. Für die betroffene Gemeinde ist die Anwendung dieses Instrumentes zu akzeptieren obwohl auch hier an anständiger und ausführlicher Diskurs zu wünschen gewesen wäre. Die willkürliche Auswahl einer Region zur Instrumentalisierung der Befragung für einen Wahlkampf ist jedoch abzulehnen. Da es sich um einen für unsere Funktionärshierarchie nicht untypische Versuch zu Lösungen von politischen Herausforderungen zu kommen handelt, ist der Aufruf “Zur Befragung zu gehen aber weder JA noch NEIN anzukreuzen”, also ein ungültiges Papier hineinzuwerfen, durchaus gerechtfertigt.